Bauherrenmodelle

 

Bauherrenmodelle sind eine spezielle Form der Vermögensveranlagung in Immobilien, die durch spezielle steuerliche Begünstigungsvorschriften die Gesamtrendite steigern können.

Durch die Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten kann noch immer eine beträchtliche Steigerung der Nettorendite von Immobilienprojekten erzielt werden, unabhängig davon, ob im Rahmen des Bauherrenmodells ein Gebäude teilweise neu (nach Neubauverordnung) errichtet oder ein altes Gebäude saniert wird.

In der am Anfang stehenden Bau- bzw. Sanierungsphase, in der noch keine Mieteinnahmen erzielt werden, fallen hohe Aufwendungen an. Damit ergeben sich in den ersten Jahren einer solchen Beteiligung meist hohe steuerliche Werbungskostenüberschüsse. Diese Werbungskostenüberschüsse werden steuerlich nur anerkannt, wenn keine Liebhaberei vorliegt.

Als ehemaliger Mitarbeiter bei der TPA Horwath Steuerberatung GmbH hält Herr Mag. Alfred Hiesböck im Rahmen der ARS Vorlesung „Bauherrenmodelle“ den Teil betreffend Aufbereitung Unterlagen, Lagekriterien, Förderverfahren und auch Beispielrechnungen (Liebhaberei, PlanRe, Kredite), um zu sehen, welche Faktoren einander wechselseitig beeinflussen und welche GO-Kriterien beachtet werden müssen.

“GERNE BEGLEITEN WIR SIE IN ALLEN PHASEN DES BAUHERRENMODELLS”