3. Säule: Juristische Verwaltung
- Beratung in allen juristischen Belangen die Immobilie betreffend
- Beratung der Eigentümer über gerichtliche Maßnahmen
- Überwachung von Fristen bei Bestandverhältnissen insbesondere bei Gewährleistung und bei behördlichen Verfügungen
- Vertretung des Eigentümers bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von:
- Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter und Dritten, soweit gesetzlich zulässig (zB Mieterhöhung, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Untervermietung, Rückgabe der Mietsache, bauliche Veränderungen)
- Einleitung der Zwangsverwaltung
- Hausordnungsverstöße