3. Säule: Juristische Verwaltung

 
  • Beratung in allen juristischen Belangen die Immobilie betreffend
  • Beratung der Eigentümer über gerichtliche Maßnahmen und Schritte soweit gesetzlich zulässig
  • Überwachung von Fristen bei behördlichen Verfügungen
  • Vertretung des Eigentümers bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von:
    • Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter eines Reihenhauses, soweit gesetzlich zulässig
    • Mieterhöhung
    • Konkurrenzschutz
    • Betriebspflicht
    • Untervermietung
    • Rückgabe der Mietsache
    • bauliche Veränderungen
  • Einleitung der Zwangsverwaltung
  • Hausordnungsverstöße und Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung