5. Säule: WEG-Verwaltung
- Vorbereitung, Einberufung sowie Durchführung von WEG-Versammlungen
- Beschlussfassung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
- Verwaltung des Rücklagenfonds
- Vorausschau (Wirtschaftsplan)
- Außerordentliche Verwaltung
- Ermittlung von Sonderumlagen für außerordentliche Maßnahmen
- Einleitung der Zwangsverwaltung
- Hausordnungsverstöße bzw gegen die Gemeinschaftsordnung
“IMMOBILIEN SIND VERMÖGENSWERTE, DIE EINER PERMANENTEN BETREUUNG BEDÜRFEN, NUR DANN KÖNNEN DIESE BEWAHRT UND IM WERT GESTEIGERT WERDEN“