3. Säule: Juristische Verwaltung

 
  • Beratung in allen juristischen Belangen die Immobilie betreffend
  • Beratung der Eigentümer über gerichtliche Maßnahmen und Schritte, soweit gesetzlich zulässig
  • Überwachung von Fristen, insbesondere bei Gewährleistung und bei behördlichen Verfügungen
  • Vertretung des Eigentümers bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von:

  • Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter, soweit gesetzlich zulässig
  • Mieterhöhung
  • Konkurrenzschutz
  • Betriebspflicht
  • Untervermietung
  • Rückgabe der Mietsache
  • bauliche Veränderungen
  • Einleitung der Zwangsverwaltung
  • Hausordnungsverstöße bzw Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung