3. Säule: Juristische Verwaltung
- Beratung in allen juristischen Belangen die Immobilie betreffend
- Beratung der Eigentümer über gerichtliche Maßnahmen und Schritte, soweit gesetzlich zulässig
- Überwachung von Fristen, insbesondere bei Gewährleistung und bei behördlichen Verfügungen
- Vertretung des Eigentümers bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von:
- Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter, soweit gesetzlich zulässig
- Mieterhöhung
- Konkurrenzschutz
- Betriebspflicht
- Untervermietung
- Rückgabe der Mietsache
- bauliche Veränderungen
- Einleitung der Zwangsverwaltung
- Hausordnungsverstöße bzw Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung