3. Säule: Juristische Verwaltung
- Beratung in allen juristischen Belangen der Immobilie betreffend
- Beratung der Eigentümer über gerichtliche Maßnahmen
- Überwachung von Fristen bei Bestandverhältnissen, insbesondere bei Gewährleistung und bei behördlichen Verfügungen
- Vertretung des Eigentümers bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter und Dritten, soweit gesetzlich zulässig (zB Mieterhöhung, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Untervermietung, Rückgabe der Mietsache, bauliche Veränderungen)
- Einleitung der Zwangsverwaltung
- Hausordnungsverstöße
- Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung