3. Säule: Juristische Verwaltung

 
  • Beratung in allen juristischen Belangen der Immobilie betreffend
  • Beratung der Eigentümer über gerichtliche Maßnahmen
  • Überwachung von Fristen bei Bestandverhältnissen, insbesondere bei Gewährleistung und bei behördlichen Verfügungen
  • Vertretung des Eigentümers bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter und Dritten, soweit gesetzlich zulässig (zB Mieterhöhung, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Untervermietung, Rückgabe der Mietsache, bauliche Veränderungen)
  • Einleitung der Zwangsverwaltung
  • Hausordnungsverstöße
  • Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung